Aventoft (wwot) – Schleswig-Holsteins Kulturministerin Anke Spoorendonk hat am 11. August in Aventoft/Nordfriesland drei mobile Denkmale mit der Denkmalplakette ausgezeichnet.
„Mit der Vergabe der Denkmalplakette des Landes ehren wir die Arbeit und den Einsatz von engagierten Bürgerinnen und Bürger aus Schleswig-Holstein, die mit viel Herzblut uns allen ein Stück unserer Landesgeschichte und unseres kulturellen Erbes greifbar und sichtbar erhalten haben. Und dafür müssen wir Ihnen sehr dankbar sein“, so die Kulturministerin. Bewegliche Denkmale, die voll funktionsfähig seien, seien eine Ausnahme in der Denkmalpflege, die sich vorrangig mit baulichem Erbe oder archäologischen Funden befasse. „Sie sind sozusagen die kleinen Sahnehäubchen auf der Torte, die wir heute mit der Denkmalschutzplakette würdigen“, sagte Spoorendonk.
Mit der Plakette ausgezeichnet wurden ein Segelflugzeug der Baureihe Gö-3 aus dem Jahr 1938, beheimatet auf dem Flugplatz Aventoft. Weltweit existieren nur noch vier flugtüchtige Exemplare dieser unter dem Namen „Minimoa“ bekannt gewordenen Maschine für den Hochleistungssegelflug. Der Segelflieger-Oldtimer wird regelmäßig vom Luftsportverein in Aventoft unter Herrn Gerhard Allerdissen genutzt.
Im Weiteren ein zweisitziger offener Doppeldecker Focke Wulf „Stieglitz“, Baujahr 1936, vom Flughafen Hungriger Wolf bei Itzehoe, der von seinem Besitzer Claus Cordes gepflegt und geflogen wird. Das seinerzeit bei Flugschulen beliebte Modell wurde direkt an die Schwedische Luftwaffe ausgeliefert. Heute gibt es in Europa nur noch 14 funktionsfähige Maschinen dieses Typs.
Ausgezeichnet wird auch das Feuerlöschfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Dollerup. Ausgeliefert im Jahre 1943, war es bis ins Jahr 2010 in der Gemeinde Dollerup voll im Einsatz und gilt damit als das dienstälteste, betriebsfähige Feuerwehr-Einsatzfahrzeug in Schleswig-Holstein überhaupt. Funktionsfähig erhalten wird es von der Freiwilligen Feuer Dollerup unter Peter Detlefsen, sowie vom Förderverein „Feuertechnisches Denkmal Dollerup“ mit Hans-Heinrich Paulsen und Claus Nielsen.
Stichwort Denkmalschutz: Die Erhaltung und Erforschung eines Denkmals muss wegen seines besonderen Wertes im öffentlichen Interesse liegen. Denkmale müssen aus einer vergangenen Zeit stammen, das heißt aus abgeschlossenen, historisch gewordenen Epochen. Technische Denkmale werden seit 2012 im Denkmalschutzgesetz (DSchG) berücksichtigt. Dieser Wert wird primär auf historische Brücken, Mühlen, Schleusen, bestimmte Konstruktionen und Produktionsstätten mit eigenem Zeugniswert bezogen. Überschneidungen des technischen mit dem des geschichtlichen und wissenschaftlichen Wertes (zwei weiteren Kriterien des Denkmalschutzgesetzes) sind nicht außergewöhnlich. Zu dieser Gruppe von Industrie- und Technikbauten können auch bewegliche Kulturdenkmale zählen. Also bewegliche Einzelgegenstände, „… die für die Geschichte und Kultur des Landes eine besondere Bedeutung haben, nationales Kulturgut darstellen oder aufgrund internationaler Empfehlungen zu schützen sind.“, so das DSchG.
Neben bedeutenden Kunstwerken, Sammlungen und Ausstattungstücken zählen dazu Schiffe, Flugzeuge, Eisenbahnen und Landfahrzeuge mit eigener Geschichte und eigenem Charakter, der sie von den gemeinen Serienfahrzeugen unterscheidet. Die Unterschutzstellung der beweglichen Kulturdenkmale wird von den oberen Denkmalschutzbehörden von Amts wegen oder auf Antrag der Eigentümerinnen und Eigentümer durch Verwaltungsakt verfügt. Bei den drei oben genannten mobilen Denkmalen erfolgte die Unterschutzstellung auf Initiative der Eigentümer.
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