Wilhelmshaven (ots) – Am Freitag (20. November 2015) wird die Fregatte „Augsburg“ um 10 Uhr ihren Heimathafen Wilhelmshaven verlassen, um an dem EU-Einsatz „Eunavfor Med“ teilzunehmen. Unter dem Kommando von Fregattenkapitän Jörg Mascow (46), wird die Besatzung der „Augsburg“ zusammen mit dem Einsatzgruppenversorger „Berlin“ den deutschen Beitrag zur Operation „Sophia“ im Mittelmeer leisten.
Mit Blick auf den bevorstehenden Einsatz, sagte Fregattenkapitän Mascow: „Die Fregatte ‚Augsburg‘ wird in den nächsten Monaten einen wichtigen Beitrag leisten, um Menschen, die auf ihrem Weg nach Europa in Seenot geraten sind, zu helfen. Weiter führte er aus: „Das aktive Vorgehen gegen Schleuser ist essentieller Bestandteil unseres Auftrages, damit Schleuser nicht weiter durch kriminelle Machenschaften ihr Geschäftsmodell betreiben können. Nichtsdestotrotz bleibt die Rettung von in Seenot geratenen Personen, die oberste Pflicht eines jeden Seemannes.“
Die Frauen und Männer der „Augsburg“ werden voraussichtlich Anfang März 2016 nach Wilhelmshaven zurückkehren.
Hintergrundinformation zu „Eunavfor Med“- Operation „Sophia“
Die Schiffe, Flugzeuge und Hubschrauber der Operation „Sophia“ werden auf hoher See beziehungsweise im internationalen Luftraum zwischen der italienischen und libyschen Küste eingesetzt. Sie überwachen das Seegebiet und tragen durch Aufklärungsergebnisse dazu bei, dass ein umfassendes Bild über die Aktivitäten von Schleusern entsteht, die das Leben von Menschen riskieren, um daraus Profit zu schlagen. Die Schiffe des Verbands dürfen in internationalen Gewässern Boote anhalten und durchsuchen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie von Schleusern genutzt werden. Sie können beschlagnahmt und umgeleitet, Schleusereiverdächtige an Bord eines Kriegsschiffs genommen und an einen EU-Mitgliedsstaat übergeben werden. Die Schiffe sind nach dem Völkerrecht, dem Mandat und den Einsatzregeln („Rules of Engagement“) berechtigt, militärische Gewalt zur Durchsetzung ihres Auftrags einzusetzen.
Die Aufgabe der Seenotrettung bleibt bestehen. Wenn die Schiffe auf mit Flüchtlingen besetzte Boote treffen, einen Notruf empfangen oder von der Seenotleitstelle informiert werden, sind sie nach dem Seerechtsübereinkommen, dem Übereinkommen zum Schutz menschlichen Lebens auf See und dem Abkommen über den Such- und Rettungsdienst auf See zur Hilfeleistung verpflichtet. Die Seenotleitstelle (Maritime Rescue Coordination Centre, MRCC) Rom koordiniert die Rettungseinsätze. Dort werden Informationen wie die Position von Schiffen, deren Kapazitäten und Seeausdauer zusammengeführt, um Seenotrettungen effektiv koordinieren zu können. Die Seenotleitstelle informiert Schiffe über Seenotfälle in dem Einsatzgebiet, dessen Ausdehnung in etwa der Größe Deutschlands entspricht. Foto: PIZM/Back
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